logo caritas
4. Ausgabe im August 2012

Liebe Leserinnen und Leser,

In unserer Satzung heißt es „Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Pfarrgemeinschaft. Sie trifft die grundlegenden Entscheidungen über die Arbeit, die Aktionen und Veranstaltungen etc. Außerdem wählt die Mitgliederversammlung zum Beispiel die neue Pfarrleitung.“ Mitgliederversammlungen sind
also Treffen aller KjG Mitglieder einer Pfarrei. Das bedeutet, neben den ganzen Leiterinnen und Leitern sind auch alle Kinder und Jugendlichen eingeladen, die Mitglied in der KjG sind. So wollen wir, alle KjGlerinnen und KjGler zusammenkommen, um gemeinsam über das vergangene und das kommende Jahr zu diskutieren. Diese Versammlung ist von großer Bedeutung, denn hier werden Grundsätze der KjG verwirklicht.
Weiter geht's im MEGAphon!

­